(Berlin) Zur Verabschiedung des Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (KVDG) erklärt der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes, Reinhard Meyer:
„Die EU-Richtlinie zur Kurzzeitvermietung hat sich zum Ziel gesetzt, volle Markttransparenz zu schaffen. Die ist aber nur möglich, wenn so viele Kommunen wie möglich, diese Transparenz auch herstellen können. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Bund bereits geregelt hätte, dass alle Kommunen ein Registrierungsverfahren einführen können.
Dazu konnte sich der Bundesgesetzgeber jedoch nicht durchringen. Nun sind alle Länder gefordert, diese Möglichkeit mit eigenen Landesregelungen flächendeckend umzusetzen. Nur so lässt sich ein vollständiges Lagebild des Marktes gewinnen. Alle Kommunen in Deutschland sollten die Möglichkeit bekommen, sich einen Überblick über die Anzahl der Ferienwohnungen in ihrer Stadt oder Gemeinde zu verschaffen. Das verbessert nicht nur die Planungen für den Tourismus vor Ort, sondern auch für die kommunale Wohnungspolitik.
Aus Sicht des DTV darf die Einführung eines Registrierungsverfahrens nicht auf einzelne Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkt werden. Kurzzeitvermietung betrifft viele touristisch geprägte Regionen. Ohne Markttransparenz ist keine gute Tourismusplanung möglich, denn statistisch werden Ferienwohnungen unter 10 Betten in Deutschland nicht erfasst.
Der DTV fordert die Bundesländer daher auf, ihre Landesgesetze so auszugestalten, dass alle Kommunen, die dies wünschen, ein Registrierungsverfahren einführen können. Eine Beschränkung auf Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung sollte vermieden werden. Nur mit einer möglichst breiten Anwendung können verlässliche Daten entstehen und eine sachgerechte politische Steuerung erfolgen.“