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Tourismuspolitik


Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung

Die Erarbeitung einer Nationalen Tourismusstrategie ist eines der wichtigsten Ziele auf der tourismuspolitischen Agenda des DTV. Sie ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und FDP für die Jahre 2021 bis 2025. Ziel der Strategie muss es sein, konkrete und belastbare Verbesserungen für den Tourismus zu erreichen, einen Gesamtrahmen für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland festzulegen und mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen. Die Nationale Tourismusstrategie soll in der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ erarbeitet werden.

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Tourismusfinanzierung

Tourismus ist eine freiwillige Aufgabe. Deshalb ist er auf kommunaler Ebene auf ein zukunftsfestes Finanzierungssystem angewiesen und kann nur mit entsprechenden Mitteln gewährleistet werden. Ein klarer und stabiler rechtlicher Rahmen auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen ist dafür notwendig. Zugrunde liegen die Kommunalabgabengesetze der Länder. Darin ist festgelegt, welche Finanzierungsformen möglich sind. Der DTV setzt sich dafür ein, dass die Regelungen den Kommunen einen möglichst großen Spielraum für eine gerechte, transparente und auskömmliche Tourismusfinanzierung geben. So sollten es die Kommunalabgabensetze der Länder beispielsweise erlauben, die Tourismusabgabe nicht nur auf prädikatisierte oder hochprädikatisierte Orte zu beschränken, sondern sie möglichst allen Tourismuskommunen zukommen zu lassen. So kann die touristische Finanzierung für die entsprechende Infrastruktur zweckgebunden eingesetzt werden.

Tourismusabgabe


Bürokratieabbau

Gesetze und Regelungen müssen einfach, verständlich und zielgenau gestaltet werden. Sie müssen sich in der Praxis bewähren. Das gilt sowohl für nationale Gesetze als auch für Vorgaben aus der EU. Ob Visa-Recht, Beihilferecht, Reiserecht oder die Datenschutzgrundverordnung: Zahlreiche Regelungen haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf den klein- und mittelständisch geprägten Deutschlandtourismus. Der DTV setzt sich deshalb für Vereinfachungen, Entlastungen und eine verlässliche Gesetzesfolgenabschätzung ein. Gerade für den Tourismus ist es wichtig, dass Gesetze vorab einem Praxistest unterzogen werden und dass die Möglichkeit einer Experimentierklausel besteht. Bestehende Regelungen müssen zudem zeitnah evaluiert werden.

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Stärkung des Tourismus in Europa

Mit 448 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und 27 Mitgliedsstaaten ist Europa einer der bedeutendsten Wirtschaftsräume. Tourismus ist in Europa ein sehr wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Dazu zählen vor allem kleine und mittlere Tourismusunternehmen insgesamt 2,3 Millionen. In Europa arbeiten rund 12,3 Millionen Menschen in der Branche, was 5,1 Prozent der gesamten Erwerbsbevölkerung. entspricht. Am Bruttoinlandsprodukt der EU hat der Tourismus einen direkten Anteil von 3,9 Prozent. Jede zweite internationale Touristenankunft von weltweit 1,5 Milliarden gehen in die Europäische Union (745 Millionen).

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Wassertourismus

Seit Jahren fordert der DTV gemeinsam mit Wassersport-, Wassersportwirtschafts- und Tourismusverbänden, den enormen Investitionsstau auf den Freizeitwasserstraßen des Bundes zu beseitigen. Die Infrastruktur der deutschen Freizeitwasserstraßen verfällt bereits über einen langen Zeitraum: Durch marode Schleusen und Wehre drohen ganze Wassersportreviere abgehängt zu werden. Im Masterplan Freizeitschifffahrt hatte das Bundesverkehrsministerium 2021 zugesagt, Erhaltungsmaßnahmen an Anlagen mit erheblicher verkehrlicher Relevanz an Haupt- und Nebenwasserstraßen gleichermaßen zu forcieren, eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Schleusen und Wehre zu erarbeiten und Priorisierungen abzuleiten.

Anhörung: Probleme und Chancen des Wassertourismus