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Staatl. Anerkennung Kur/Erholungsorte-Qualitätsstandards

Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband bzw. ihre Vorgängerorganisationen geben seit 1953 gemeinsam die „Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen" heraus.

Die sogenannten Begriffsbestimmungen sind Qualitätsstandards für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen und weitestgehend materieller Bestandteil der Kurortegesetze / -verordnungen der Bundesländer. Im Vordergrund der staatlichen Anerkennung steht die Überprüfung der Strukturqualität. Darüber hinaus bilden die Begriffsbestimmungen die Grundlagen für die kurort-medizinische Therapie mit den ortsgebundenen Heilmitteln. Die jeweils aktuelle Auflage ist beim »Deutschen Heilbäderverbandes auf Anfrage erhältlich. 

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