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Reihenfolge der Darstellung im Gastgeberverzeichnis

Der Deutsche Tourismusverband empfiehlt in Abstimmung mit dem DEHOGA Bundesverband und dem Deutschen Heilbäderverband folgende Reihenfolge der Auflistung der Beherbergungsbetriebe im Gastgeberverzeichnis bzw. in der Internetdarstellung

Hotels / Hotels garni
Gästehäuser / Gasthöfe / Pensionen
Ferienwohnungen / Ferienhäuser
Ferienzimmer
Kurkliniken / Sanatorien
Jugendherbergen / Jugendgästehäuser etc.
Campingplätze

Um klassifizierte Betriebe besonders hervorzuheben, können diese innerhalb der einzelnen Betriebsarten auf einer besonderen Seite in der Reihenfolge nach Anzahl der Sterne gesondert aufgelistet (Bsp: "Unsere Sterne-Ferienwohnungen")  und den nachfolgenden kostenpflichtigen Einträgen aller (klassifizierten oder nicht-klassifizierten) Anbieter vorangestellt werden. Hier empfiehlt sich eine Auflistung in alphabetischer Reihenfolge.
Wird diese Darstellungsform gewählt, ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht an prominenter Stelle folgender Hinweis abzudrucken: „Unsere Beherbergungsbetriebe wurden nach den Klassifizierungskriterien des Deutschen Tourismusverbandes e.V. klassifiziert. Die Teilnahme an der Klassifizierung ist freiwillig. Eine Nichtteilnahme bedeutet keine Aussage über die Qualität der nicht-klassifzierten Beherbergungsbetriebe.“  Fehlt ein entsprechender Hinweis, so liegt nach einer Entscheidung des LG Hamburg (Urteil vom 01.11.94, Az.:  315 O 136/94) irreführende Werbung und damit ein Verstoß gegen § 3 UWG vor.

Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband
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Schillstraße 9
10785 Berlin

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Tel.: 030 / 856 215 -130
(Mo. - Do. 10:00 - 15:00 Uhr)
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