Insolvenzversicherungsangebot für DTV-Mitglieder
Der DTV kann aufgrund einer Kooperation mit der tourVERS GmbH (Touristik-Versicherungs-Service GmbH) seinen direkten und indirekten Mitgliedern* exklusiv folgende Versicherungspakete zu Sonderkonditionen anbieten:
Paket 1: Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter
Gesellschafter ist eine juristische Person öffentlichen Rechts zu 100%
Die Mindestprämie eines Insolvenzversicherungsvertrages beträgt 200,00 €.
Die Prämie wird wie folgt berechnet:
Veranstalterumsatz bis 100.000 €: 200 € Jahresprämie
Veranstalterumsatz bis 1.000.000 €: 0,15 % des versicherungsrelevanten Umsatzes
Veranstalterumsatz bis 2.500.000 €: 0,12 % des versicherungsrelevanten Umsatzes
Ab 2.500.000 € versicherungsrelevanter Umsatz wird ein individuell günstigster DTV-Prämiensatz ermittelt.
Paket 2: Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter
Gesellschafter ist eine juristische Person des Privatrechts
Die Mindestprämie eines Insolvenzversicherungsvertrages beträgt 200,00 €.
Die Prämie wird wie folgt berechnet:
Veranstalterumsatz bis 100.000 €: 200 € Jahresprämie
Veranstalterumsatz bis 1.000.000 €: 0,19 % des versicherungsrelevanten Umsatzes
Veranstalterumsatz bis 2.500.000 €: 0,15 % des versicherungsrelevanten Umsatzes
Ab 2.500.000 € versicherungsrelevanter Umsatz wird ein individuell günstigster DTV-Prämiensatz ermittelt.
Informationen zur Antragsstellung
Interessierte Unternehmen wenden sich bitte direkt an die tourVERS:
tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Michael Wäldle, Telefon: 040 / 244 288 -10, E-Mail: waeldle@tourvers.de
Moslem Zadeh, Telefon: 040 / 244 288 -12, E-Mail: zadeh@tourvers.de
» www.tourvers.de/insolvenzversicherung
Der Versicherer benötigt zur Bearbeitung des Antrags eine vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierte » Selbstauskunft des Unternehmens sowie die Kundennummer (bei direkten Mitgliedern) oder die Bescheinigung der Mitgliedschaft bei einem direkten Mitglied des DTV (bei indirekten Mitgliedern).
Nach Eingang und Prüfung der Antragsunterlagen erhalten die Antragsteller eine entsprechende Vereinbarung/Bestätigung. Der Versicherer behält sich allerdings vor, die Übernahme der Reisepreisabsicherung abzulehnen, wenn er als Ergebnis der Prüfung eine negative Bonität des Antragstellers unterstellen muss.
* Indirektes Mitglied des DTV e.V. ist ausschließlich eine Tourismusorganisation oder wenn es keine Tourismusorganisation vor Ort gibt, die Kommune, die selber einer übergeordneten Tourismusorganisation angehört, die wiederum direktes oder indirektes Mitglied des DTV ist. Die Mitglieder von Fördernden Mitglieder des DTV (z.B. Einzelunternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen) gelten grundsätzlich als Nicht-Mitglieder.