Sonderkonditionen für DTV-Mitglieder
Für Haftpflichtversicherungen bietet der DTV in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG Sonderkonditionen für direkte und indirekte Mitglieder an. Zur Kalkulation der Sonderkonditionen füllen Sie bitte den » Risikofragebogen aus und übermitteln ihn zusammen mit Ihrer DTV-Kundennummer an die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Über eine Betriebshaftpflichtversicherung muss jeder verfügen, der gelegentlich oder regelmäßig Reisen veranstaltet. Vermittler können auch unbeabsichtigt zum Veranstalter werden, wenn sie bei der Vermittlung mehrerer einzelner Reiseleistungen (verbundener Reiseleistungen) nicht korrekt vorgehen. Für diese Fälle besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter. Die Sonderkonditionen gelten sowohl für die Haftpflichtversicherung gegen Personen und Sachschäden als auch für die Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden. Zur Inanspruchnahme der Sonderkonditionen wenden Sie sich mit Ihrer DTV-Kundennummer bitte direkt an die HanseMerkur Reiseversicherung AG:
HanseMerkur, Abtl. Partner Business
Tel: 040 4119 1913, E-Mail: partnerbusiness
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Haftpflichtversicherungen für Reiseververmittler
Personen – und Sachschadendeckung für Vermittler
Die Haftung des Vermittlers von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen erstreckt sich zum einen auf selbst verursachte Schäden an Personen und Sachen, die durch ein vorwerfbares Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfe entstehen können. Gleiches gilt im Falle Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Danach hat derjenige, der eine objektive Gefahrenlage schafft oder eine bestehende Gefahr innerhalb eines von ihm beherrschten Bereichs nicht beseitigt, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit Dritte – in diesem Falle die Reisenden - nicht zu Schaden kommen. So müssen z.B. Parkplätze der Unterbringung sicher gestaltet sein (Beleuchtung, Streupflicht usw.), gleiches gilt für Zugänge und die Treppen der Ferienunterkunft.
Unter Berücksichtigung der Änderungen des Neuen Reiserechts bedarf es zudem der Absicherung weitergehender Risiken. Gerade für Reisevermittler besteht die Gefahr der ungewollten Inanspruchnahme als Reiseveranstalter anlässlich eines begangenen Formfehlers bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Auch für diese Fälle bietet die Haftpflichtversicherung für Reisever-mittler Versicherungsschutz.
Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler
Darüber hinaus haftet der Reisevermittler grundsätzlich verschuldensabhängig für den Erfolg der Vermittlertätigkeit. So sind im Rahmen der Vermittlungstätigkeit eine Reihe von Informations-, Beratungs- und Sorgfaltspflichten zu beachten, deren Verletzung zu einer Haftung des Reisevermittlers führen kann, wie z.B. bei einer fehlerhaften Weitergabe der Vermieterinformationen zum Objekt. Auch im Rahmen dieser Versicherung werden die Änderungen durch das Neue Reiserecht berücksichtigt und die hierdurch entstandenen, neuen Risiken des Vermittlers, insbesondere die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationserteilung entstehende, ungewollte Haftung als Reiseveranstalter, mitversichert.
Haftpflichtversicherungen für Reiseveranstalter
Ein Reiseveranstalter haftet gegenüber dem Reisenden grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistungen aus dem Reisevertrag. Die Haftung erfasst sowohl die Fälle eigener Nicht- oder Schlechtleistung des Veranstalters, aber auch die Haftung für ein schuldhaftes Verhalten der einzelnen Leistungsträger, deren Leistung Gegenstand der Pauschalreise geworden sind.
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden
Der Reiseveranstalter haftet neben dem Leistungsträger für Verletzungen von Reiseteilnehmern (auch mit Todesfolge) sowie für Sachschäden am Eigentum des Reisenden. Zwar hat der Reisende in diesen Fällen grundsätzlich die Möglichkeit, direkt gegen den Schädiger, zumeist den Leistungserbringer oder dessen Erfüllungsgehilfen, vorzugehen.
In der Praxis ist ein solches Vorgehen oftmals für den Reisenden mit gewissen Risiken verbunden (Risiko fehlender Liquidität des Leistungserbringers), so dass die Ansprüche regelmäßig gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
Darüber hinaus ist es möglich durch eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden eine Deckung der Schadenersatzansprüche des Reisenden zu erhalten, die diesem durch die mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung von Reiseverträgen im Zusammenhang mit der Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern, der Beschreibung von Leistungen im Reisekatalog, der Ausstellung von Reiseunterlagen, der Bearbeitung, Organisation und Reservierung der Leistungen sowie dem Ausstellen von Visa etc. entstehen. Erfasst werden hier z.B. Ersatzansprüche aufgrund entgangene Urlaubsfreuden, Verdienstausfall infolge von verspäteten Verkehrsmitteln oder zusätzliche Übernachtungskosten.