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Neues Reiserecht

Unser Service exklusiv für DTV-Mitglieder

Bitte beachten Sie: Das Kapitel "Recht" enthält allgemeine Informationen zu verschiedenen Rechtsthemen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet es dem DTV, Privatpersonen oder Unternehmen, die nicht Mitglied im DTV sind, zu Einzelfragen Rechtsauskünfte oder Rechtsrat zu erteilen. Nicht-Mitglieder bitten wir, in Rechtsfragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Gut gerüstet für das neue Reiserecht

Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Reiserecht. Damit die Tourismusorganisationen für die neuen Vorschriften gerüstet sind, hat der DTV verschiedene Arbeitshilfen aufgesetzt. 

Unter anderem fasst ein Praxisleitfaden zusammen, welche Neuerungen auf die Tourismusorganisationen zukommen und wie diese in der täglichen Praxis umzusetzen sind.

» DTV-Praxisleitfaden zum neuen Reiserecht

Für Touristinformationen liefert der FAQ-Katalog, den der DTV zusammen mit dem Landestourismusverband Sachsen e.V. erstellt hat, Hilfestellungen. Darin erläutert DTV-Rechtsreferent Sven Gläser anhand fiktiver Fallbeispiele die Rechtslage.

» FAQ-Katalog

 
Außerdem stellt  der  DTV  überarbeitete Reisebedingungen und Formblätter für Veranstalter und  Vermittler  von  Pauschalreisen  und  für  Vermittler  von  verbundenen Reiseleistungen zur Verfügung. Zudem hat der DTV Vermittlerverträge,  die  das  Rechtsverhältnis  zwischen  Tourismusorganisationen  und  Leistungsträgern  regeln,  an  das neue Recht angepasst. Die Dokumente sind im Online-Shop abrufbar.

» Musterbedingungen für Vermittler von Reiseleistungen

» Musterbedingungen für Veranstalter von Pauschalreisen
» Leistungsvermittlunsgvertrag (mit CRS)
» Leistungsvermittlungsvertrag (ohne CRS)

Sonderkonditionen für eine Insolvenzversicherung der TourVers GmbH und für eine Betriebshaftpflichtversicherung  der HanseMerkur Reiseversicherung AG runden das DTV-Angebot ab.

Gästekarten: Reiserecht, Datenschutz und steuerliche Aspekte

Immer wieder werden reiserechtliche, datenschutzrechtliche wie auch steuerrechtliche Fragestellungen zu Gästekarten von Anbieter- bzw. Betreiberseite gestellt. Daher hat die AVS GmbH gemeinsam mit dem DTV e.V. sowie bekannten Rechtsexperten die wichtigsten Fragestellungen und rechtlichen Einordnungen für die verschiedenen Kartentypen in strukturierter Form vorgenommen.

» Zusammenfassung

Deutscher Tourismusverband e.V.
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