DTV-Klassifizierung
Die Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt bei den örtlichen oder regionalen Tourismusorganisationen, Prüforganisationen genannt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen der DTV Service GmbH und der Tourismusorganisation. Derzeit sind ca. 600 Prüforganisationen bundesweit aktiv.
Mit dem Lizenzvertrag wird die Zuständigkeit anhand der Orte festgelegt, in denen eine Prüforganisation die DTV-Klassifizierung anbietet. Das Gebiet kann den eigenen Ort umfassen bis hin zu Gemeinden, Landkreisen und Marketinggemeinschaften etc. Wichtig ist, dass es keine Überschneidung der Zuständigkeiten gibt.
Mindestens eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Prüforganisation muss an einer Pflichtschulung teilnehmen. In der Praxis kann alternativ zur internen Kollegin bzw. dem internen Kollegen eine freie DTV-Prüferin bzw. ein freier DTV-Prüfer mit der Durchführung der DTV-Klassifizierung vor Ort beauftragt werden.
Interessierte Tourismusorganisationen können sich gern bei der Klassifizierungsabteilung melden.