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Korrekte Werbung mit den DTV-Sternen

DTV-Sterne sind 8-zackig (Abgrenzung zur Hotel-Klassifizierung). Die Grafiken können im DTV-Kundenceter heruntergeladen werden. Hat die Gastgeberin bzw. der Gastgeber aus technischen Gründen keine Möglichkeit mit 8-zackigen Sternen zu werben, so kann er im Fließtext auf die Klassifizierung des DTV hinweisen, z. B. Ferienhaus Regina*** DTV-Klassifizierung. Ist es auf den ersten Blick im Text eindeutig erkennbar, dass es sich um eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Ferienzimmer handelt, kann in der Werbung auf das F verzichtet werden.

 

DTV-Sterne dürfen nur bei gültig klassifizierten Ferienunterkünften verwendet werden. Eine deutliche Abgrenzung zwischen nichtklassifizierten Ferienunterkünften bzw. nicht bewerteten Betriebsteilen und der Sternewerbung für klassifizierte Ferienunterkünfte muss erkennbar sein. Nichtklassifizierte Ferienunterkünfte dürfen nicht mit den Sternen beworben werden.

» Korrekte Sternedarstellung in der Werbung (PDF)

DTV-Sterne in Buchungsportalen

Viele Buchungsportale unterstützen die korrekte Darstellung der Sterne.


» DTV-Sterne auf Buchungsportalen (PDF)

meinefewo.de unterstützt Gastgeberinnen und Gastgeber bei der korrekten Darstellung ihrer Sterne

meinefewo.de ist seit Jahren spezialisiert auf „Urlaub in Deutschland“ und präsentiert Ferienwohnungen und Ferienhäuser in den schönsten deutschen Ferienregionen und Städten.

BestFewo.de: Langjähriger Partner für die korrekte Darstellung der DTV-Sterne

BestFewo.de ist eine der größten Online-Plattformen zur Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland.

Sichtbare Qualität: fewo-von-privat.de bildet DTV-Sterne für Ferienunterkünfte ab

Der DTV kooperiert mit dem Bottroper Unternehmen FeWo-Touristik GmbH. Auf der Online-Plattform fewo-von-privat.de wird die DTV-Sterne-Klassifizierung werbewirksam und korrekt dargestellt.
Auch auf hundeurlaub.de, einem weiteren Portal der FeWo-Touristik, ist die Sternedarstellung jetzt ebenfalls möglich.

Traum-Ferienwohnungen.de präsentiert DTV Sterne

Gastgeberinnen und Gastgeber, die vom DTV ausgezeichnet wurden, können ihre DTV-Klassifizierung auf Traum-Ferienwohnungen.de präsentieren. Dadurch ist eine einfache und automatische Übermittlung sowie regelmäßige Aktualisierung Ihrer DTV-Klassifizierung garantiert.
» www.traum-ferienwohnungen.de

e-domizil: Sterneunterkünfte finden

Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: 3 Jahre

  1. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Werbung mit der DTV-Klassifizierung in sämtlichen Werbemitteln einzustellen (Klassifizierungsschild, Urkunde, GGV, Hausprospekt, Internet, DTV-Etikettenaufkleber, sonstige Sterneprodukte)
  2. Unzulässige Werbung verstößt gegen Urheber- und Markenrecht des DTV. 
  3. Bei Werbeanzeigen der Gastgeberin bzw. des Gastgebers sollten Angaben anhand der Urkunde belegt werden.

Klassifizierungsurkunde

  1. Für jede klassifizierte Ferienunterkunft erhält die Gastgeberin bzw. der Gastgeber eine Urkunde.
  2. In der Urkunde ist die klassifizierte Ferienunterkunft bezeichnet, die maximale Belegung, das Sterneergebnis und die Gültigkeitsdauer.
  3. Die Urkunde sollte in der klassifizierten Ferienunterkunft für die Gäste sichtbar sein, z. B. in der Infomappe oder als Aushang.

Maximale Belegung

Bei der DTV-Klassifizierung wird die maximale Personenbelegung der klassifizierten Ferienunterkunft festgelegt.


Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber ist an diese Festlegung gebunden und verpflichtet sich, die angegebene Personenzahl konsequent in allen Werbemitteln beizubehalten und zu kommunizieren.

DTV-Sterne Infos


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