Sie befinden sich hier: Qualität | Sterneunterkünfte | Für Gastgeberinnen und Gastgeb... | Recht - Was muss ich bei der V...

Vermietung

Sie möchten eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder Ferienzimmer an Urlaubsgäste vermieten? Dabei gibt es einige Regeln zu beachten.

Baugenehmigung
Nicht nur für einen Neubau von Beherbergungsbetrieben sondern auch für den Umbau und die Nutzungsänderung bestehender Gebäude kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Ob Ihr Vorhaben genehmigpflichtig ist und ob die Genehmigung erteilt wird, hängt von der Einzelfall-Prüfung ab. Dabei sind zahlreiche individuelle Prüfungskriterien (Lage des Grundstücks, Beschaffenheit des Gebäudes, Stellplatzbedarf sowie weitere öffentliche Belange wie Arbeitsschutz, Denkmalschutz, Hygiene, Immissionsschutz) zu beachten. Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren erteilt das zuständige Bauamt.

Mindestgrößen von Zimmern
Einige Bauordnunungen in den Ländern legen Mindestgrößen für Einzel- und Doppelzimmer fest. In den meisten Fällen gilt für ein Einzelzimmer eine Mindestgröße von 8 m² und für ein Doppelzimmer 12 m² (ohne Bad und Toilette).

Muster-Mietvertrag und Gastaufnahmebedingungen
Wir empfehlen allen Gastgeberinnen und Gastgebern, einen Mietvertrag schriftlich abzuschließen und die AGB an die Gäste auszuhändigen. Der DTV hat die Musterverträge "Mietvertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung/Ferienhaus" und "Gastaufnahmebedingungen" juristisch prüfen und überarbeiten lassen. Ab sofort sind die aktualisierten Dokumente in unserem Shop erhältlich. Gastgeberinnen und Gastgeber können diese Vorlagen erwerben und für ihren Betrieb anpassen. Mitglieder des SterneferienClubs erhalten die Vorlage kostenfrei.
» SterneferienClub
» Online-Shop des DTV

Gewerbeanmeldung
Die Vermietung von Gästeunterkünften stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angezeigt werden muss. Die Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden und ist von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig. Das Gewerbeamt gibt die Meldung u. a. an das Finanzamt weiter.

Finanzamt
Bei der Vermietung von Gästeunterkünften sind die Einnahmen zu versteuern. Ob darüber hinaus Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Eine Umsatzsteuerpflicht des Vermieters und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung besteht erst bei Überschreitung einer Freigrenze von 22.000 EURO Einnahmen pro Jahr (bis 2019: 17.500€); eine Gewerbesteuerpflicht bei einem Gewinn von mehr als 24.500 EURO.

Preisangaben
Beim Eingang oder bei der Anmeldestelle der Gastgeberin bzw. des Gastgebers ist an gut sichtbarer Stelle ein Verzeichnis anzubringen oder auszulegen. Die Preise der im Wesentlichen angebotenen Zimmer und ggf. der Frühstückspreis müssen darauf erkennbar sein.
Die aufgeführten Preise müssen alle Zuschläge enthalten, d. h. alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sind in den Preis einzubeziehen. Ist die Inanspruchnahme von Bettwäsche und Endreinigung dem Gast nicht freigestellt, sondern Teil der angebotenen Leistung, dann müssen diese Kosten ebenfalls im Vermietungspreise enthalten sein.

Versicherungsschutz
Es ist empfehlenswert, mit der Versicherung zu klären, ob eine private Haftpflichtversicherung ausreicht, um die gesetzliche Haftung für Schäden von Gästen abzudecken oder ob darüber hinaus der Abschluss einer Betriebs-, oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist.

Genehmigung nach Gaststättenrecht
Seit dem 1. Juli 2005 ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für Ferienwohnungen und -häuser sowie Ferienzimmer nicht mehr erforderlich. Eine Erlaubnis nach Gaststättengesetz ist nur dann einzuholen, wenn Speisen und alkoholische Getränke an Personen abgegeben werden, die keine Hausgäste sind (z. B. bei einem Hotel mit Restaurant).

Abgabe von Frühstück und sonstigen Speisen
Personen, die mit der Frühstücks- bzw. Speisenzubereitung betraut sind, müssen die wichtigsten hygienischen Regeln für den Umgang mit Lebensmitteln kennen. Dazu ist in der Regel eine Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Die IHK oder das Gesundheitsamt bieten Schulungen an.

DTV-Sterne Infos


erhalten Sie unter

030 856 215 130

weiter

Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband
Service GmbH
Schillstraße 9
10785 Berlin

Impressum       Datenschutz

Kontakt:
kontakt@deutschertourismusverband.de

Klassifizierung:
Tel.: 030 / 856 215 -130
(Mo. - Do. 10:00 - 15:00 Uhr)
klassifizierung@deutschertourismusverband.de