Korrekte Werbung mit den DTV-Sternen
DTV-Sterne sind 8-zackig (Abgrenzung zur Hotel-Klassifizierung). Die Grafiken können im DTV-Kundenceter heruntergeladen werden. Hat die Gastgeberin bzw. der Gastgeber aus technischen Gründen keine Möglichkeit mit 8-zackigen Sternen zu werben, so kann er im Fließtext auf die Klassifizierung des DTV hinweisen, z. B. Ferienhaus Regina*** DTV-Klassifizierung. Ist es auf den ersten Blick im Text eindeutig erkennbar, dass es sich um eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Ferienzimmer handelt, kann in der Werbung auf das F verzichtet werden.
DTV-Sterne dürfen nur bei gültig klassifizierten Ferienunterkünften verwendet werden. Eine deutliche Abgrenzung zwischen nichtklassifizierten Ferienunterkünften bzw. nicht bewerteten Betriebsteilen und der Sternewerbung für klassifizierte Ferienunterkünfte muss erkennbar sein. Nichtklassifizierte Ferienunterkünfte dürfen nicht mit den Sternen beworben werden.