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DTV-Klassifizierung für Ferienparks

Seit 2016 ist die Durchführung der DTV-Klassifizierung von Ferienparks und das Vorgehen für die Prüferinnen und Prüfer leichter gestaltet. Dies gilt für Anlagen mit mind. 15 Wohneinheiten (Ferienwohnungen, Ferienhäuser). In Prüfhinweisen finden Sie eine detaillierte Anleitung für die Durchführung der DTV-Klassifizierung eines Ferienparks sowie Angaben zur Quotenregelung, Werbung mit dem Sterneergebnis und Rabattierung der Klassifizierungskosten.

Wer kann an der DTV-Klassifizierung für Ferienparks teilnehmen?
Ferienparks sind touristische Einrichtung mit zentral gelegenen Unterkünften, vielfältigen
Freizeitmöglichkeiten, Sportstätten sowie Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten für Selbstversorger. Die Kombination eines Ferienparks in Verbindung mit Hotel, Pension oder Campingplätz ist möglich. Für die Teilnahme an der DTV-Klassifizierung Ferienparks müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Ein Ferienpark besteht aus mind. 15 Wohneinheiten (Ferienwohnungen, Ferienhäuser).
  • Die Vermarktung des Parks erfolgt unter einem Namen. Hierunter fallen Einrichtungen mit der Bezeichnung Ferienpark, Ferienanlage, Feriendorf, Appartementanlage, Ferienzentrum etc.
  • Die Vermietung und Verwaltung erfolgt aus einer Hand.

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