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Qualitätsinitiative für Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer

Art der Qualitätsinitiative
Klassifizierung

Reichweite
Bundesweit

Einführung
Die DTV-Klassifizierung für Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer wurde 1994 entwickelt und eingeführt. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle. Die derzeitigen Kriterien gelten seit dem 1. Januar 2022.

Träger
Deutscher Tourismusverband e.V.
Umsetzung durch: Deutscher Tourismusverband Service GmbH

Förderung
keine

Zielgruppe

  • Anbieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern (mit Ausnahme von Aparthotels und Boardinghäusern)
  • Anbieter von Ferienzimmern (bis einschließlich 9 Betten) sowie
  • Mitglieder der BAG und der DLG mit entsprechender Zusatzauszeichnung (z.B. Anerkannter Urlaubs-Bauernhof, Anerkannter Urlaubs-Winzerhof, Anerkannter Urlaubs-Reiterhof), überwiegendem Anteil landwirtschaftlicher Urproduktion und aus Gästeperspektive eindeutigem Ferienzimmercharakter.


Zielsetzung

  • Einführung und Sicherung von bundesweiten Qualitätsstandards.
  • Schaffung von Angebotstransparenz für den Gast.
  • Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für die Gastgeber.


Anforderungen/ Inhalt
Der Kriterienkatalog umfasst rund 100 Kriterien aus 5 Bewertungsgruppen für Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer, die vor Ort überprüft werden. Den einzelnen Kriterien sind allgemeine sowie spezielle Mindestkriterien der einzelnen Sternekategorien vorgeschaltet. Die DTV-Klassifizierungskriterien werden alle 3 Jahre optimiert und an die Nachfrage angepasst. Die aktuellen Kriterienbögen sind auf der Webseite des DTV einsehbar.


Bewertet werden folgende Bereiche:

  • Infrastruktur der Ferienunterkunft
  • Räumlichkeiten der Ferienunterkunft
  • Service
  • Freizeit
  • Besonderheiten

Darstellung des Sterneergebnisses
Je nach Ausstattung und Qualität wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet - von einfach bis erstklassig. Die Darstellung des Klassifizierungsergebnisses erfolgt durch eine Urkunde. Es besteht die Möglichkeit u. A. ein Klassifizierungsschild mit Gültigkeitsplakette für den Haus-Außenbereich zu erwerben.

 

Gültigkeitsdauer
Die Klassifizierung gilt 3 Jahre. Anschließend ist eine erneute Klassifizierung erforderlich.

Kriterienüberprüfung
Jedes Ferienobjekt wird vor der Vergabe der Sterne vor Ort geprüft. Zuständig für die Durchführung der Klassifizierung sind die örtlichen Tourismusorganisationen, die über einen Lizenzvertrag mit dem DTV verfügen. Die Überprüfung erfolgt durch geschulte Mitarbeiter der örtlichen Tourismusorganisationen (Prüforganisation) oder durch speziell vom DTV autorisierte Prüfer.

 

Prüferschulungen
Alle Prüfer werden im Rahmen der Schulungen zur DTV Klassifizierung geschult. Die Schulung wird alle drei Jahre wiederholt.

Aktuelle Teilnehmerzahl
Bundesweit sind mehr als 40.000 klassifizierte Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer nach den Kriterien des DTV klassifiziert (Stand: Dezember 2022).

 

Kosten
Die Kosten für eine DTV-Klassifizierung betragen maximal 180 Euro zzgl. MwSt. pro Ferienunterkunft  für drei Jahre. Dieser Preis setzt sich zusammen aus einer Lizenzgebühr von 60 Euro zzgl. MwSt. sowie einer Prüfungsgebühr von maximal 120 Euro zzgl. MwSt. Für Gastgeberinnen und Gastgeber mit mehreren Ferienunterkünften sowie für Folgeklassifizierungen reduziert sich der Preis.

Ansprechpartner & Kontakt

Auskünfte zur DTV-Klassifizierung geben die örtlichen Tourismusorganisationen.

Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:

https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html

Für darüber hinausgehende Fragen können Sie die Klassifizierungsabteilung kontaktieren:

DTV-Service GmbH

Klassifizierungsabteilung
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel. 030 / 856 215 -130
Fax 030 / 856 215 -139

klassifizierung‎@‎deutschertourismusverband.de

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Deutscher Tourismusverband
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Schillstraße 9
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Tel.: 030 / 856 215 -130
(Mo. - Do. 10:00 - 15:00 Uhr)
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