Kunjunkturpaket
Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde folgendes zur Förderung der dualen Ausbildung beschlossen:
- KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird.
- Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
- KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona- Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten.
- KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert.
- Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro}
Ausbildungsprämien
KMU können auf Antrag verschiedene Ausbildungsprämien erhalten. Hierfür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Ausbildungsprämie von 2.000 Euro
- Antragsberechtigt sind KMU, die durch die Coronapandemie in erheblichem Umfang betroffen sind. Dies kann z.B. durch mindestens einen Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder Umsatzeinbrüche im April und Mai von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonaten nachgewiesen werden. Ist das KMU nach April 2019 gegründet worden, werden zum Vergleich die Monate November und Dezember 2019 herangezogen.
- Außerdem müssen KMU für diese Prämie ihr Ausbildungsvertragsniveau der letzten drei Jahre halten. Verglichen wird die Durchschnittszahl. Die Ausbildungsverhältnisse müssen über die Probezeit hinaus bestehen.
- Antragsfrist: Ab dem 01.08.2020, spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses.
- Formulare: Den Förderantrag für die Ausbildungsprämie und das entsprechende Bescheinigungsformular, welches Sie ausfüllen müssen, finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
2. Ausbildungsprämie von 3.000 Euro (“Ausbildungsprämie plus”)
- Zusätzlich zu den Voraussetzungen der 2.000 Euro-Prämie bekommen KMU dann 3.000 Euro Ausbildungsprämie für solche neu geschlossenen Ausbildungsverträge, durch die der Durchschnitt der Verträge der letzten drei Jahre übertroffen wird.
- Antragsfrist: Ab dem 01.08.2020, spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses.
- Formulare: Den Förderantrag für die Ausbildungsprämie (plus) und das entsprechende Bescheinigungsformular, welches Sie ausfüllen müssen, finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
3. Laufzeit
Die Ausbildungsprämien sind für das Ausbildungsjahr 2020/2021 möglich.
Vermeidung von Kurzarbeit (“Zuschuss zur Ausbildungsvergütung”)
- KMU, die ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz der Belastung durch die Coronapandemie fortsetzen sowie deren Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall nicht in Kurzarbeit bringen, sind ebenfalls förderfähig und antragsberechtigt. Sie können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.
- Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb (“relevanter Arbeitsausfall”) und Durchführung von Kurzarbeit. Die Förderung erfolg in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsaufall von mindestens 50 Prozent auftritt.
- Antragsfrist: Der Antrag auf Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen.
- Den Förderantrag für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und das entsprechende Bescheinigungsformular, welches Sie ausfüllen müssen, finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie: der letzte förderfähige Monat ist Dezember 2020.
Übernahmeprämie (Auszubildende aus insolventen Betrieben)
Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können (vorzeitige Beendigung), erhalten eine Übernahmeprämie. Die Insolvenz muss pandemiebedingt sein. Der insolvente Ausbildungsbetrieb muss ein KMU sein. Die Übernahme muss bis zum 31.12.2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung erfolgen. Wichtig ist, dass im Gegensatz zur Ausbildungsprämie hier nur solche Ausbildungsverhältnisse förderfähig sind, die ab Datum des Inkrafttretens der Ersten Förderrichtlinie übernommen werden. Das Ausbildungsverhältnis muss zusätzlich über die Probezeit hinaus bestehen.
Eine Förderung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.
Den Förderantrag für die Übernahmeprämie und das entsprechende Bescheinigungsformular, welches Sie ausfüllen müssen, finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Auftrags- und Verbundausbildung (“Azubi Sharing”)
In einer Zweiten Förderungsrichtlinie wird auch Auftrags- und Verbundausbildung (“Azubi sharing”) gefördert. Die entsprechende Richtlinie wird von den zuständigen Ressorts der Bundesministerien derzeit erarbeitet. Eine Beantragung ist noch nicht möglich.
Voraussichtlich wird die Förderung wie folgt geregelt sein:
- Antragsberechtigt sind KMU, die Auszubildende aus anderen KMU im Rahmen der Auftrags- und Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden. Hierfür müssen sie über die notwendige Ausbildungseignung verfügen (AEVO-Prüfung).
- Auch sind Überbetriebliche Berufbildungsstätten (ÜBS) antragsberechtigt sowie andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende aus KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.
- Eine Förderung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.