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Melderecht

Bundesmeldegesetz und digitale Meldescheinabwicklung

Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann.

Ein FAQ von AVS, Spirit Legal und DTV erklärt, was dabei beachtet werden muss und welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt.

» FAQ „Elektronischer Meldeschein“




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