EU-Beihilferecht
Tourismusorganisationen in Ländern und Kommunen übernehmen vielfältige Aufgaben der regionalen Wirtschaftsförderung. Sie betreiben auf der Grundlage touristischer Konzepte das Tourismus- oder Stadtmarketing, vermitteln Reisen und Unterkünfte, organisieren Veranstaltungen oder kümmern sich um die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen. Da diese Aufgaben zumeist nicht kostendeckend erbracht werden können, sind Tourismusorganisationen auf öffentliche Gelder angewiesen und müssen das EU-Beihilferecht beachten. Aus diesem Grunde beobachtete der DTV regelmäßig die Entwicklung in diesem Bereich und steht auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Kontakt.
» Handout zum EU-Beihilferecht, EU-Vergaberecht und Steuerrecht (Stand Juni 2019)