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Finanzierung

EU-Beihilferecht

Tourismusorganisationen in Ländern und Kommunen übernehmen vielfältige Aufgaben der regionalen Wirtschaftsförderung. Sie betreiben auf der Grundlage touristischer Konzepte das Tourismus- oder Stadtmarketing, vermitteln Reisen und Unterkünfte, organisieren Veranstaltungen oder kümmern sich um die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen. Da diese Aufgaben zumeist nicht kostendeckend erbracht werden können, sind Tourismusorganisationen auf öffentliche Gelder angewiesen und müssen das EU-Beihilferecht beachten. Aus diesem Grunde beobachtete der DTV regelmäßig die Entwicklung in diesem Bereich und steht auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Kontakt.


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Handout zum EU-Beihilferecht, EU-Vergaberecht und Steuerrecht (Stand Juni 2019)

Tourismusabgabe

Die Tourismusabgabe (in älteren Kommunalabgabengesetzen wird noch von Fremdenverkehrsabgabe gesprochen) hat ihre Rechtsgrundlage in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer.

Noch sind in der überwiegenden Anzahl der Bundesländer nur Gemeinden und Gemeindeteile, die als Kur- und Erholungsorte staatlich anerkannt sind, zur Erhebung einer Tourismusabgabe bzw. Fremdenverkehrsabgabe berechtigt. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Kreis der erhebungsberechtigten Gemeinden erweitert auf Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Das sächsische, baden-württembergische, brandenburgische und nunmehr auch das schleswig-holsteinische KAG eröffnen die Möglichkeit der Erhebung einer Tourismusabgabe auch in sonstigen Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsgemeinden (insbesondere auch in Städten).

In Schleswig-Holstein ist seit Juni 2014 die Erhebung einer Tourismusabgabe in allen Tourismusorten (also auch außerhalb von prädikatisierten Erholungs- und Kurorten) aufgrund einer Ausweitung des KAG-SH  möglich. Die bisherige Fremdenverkehrsabgabe wurde begrifflich abgeschafft und durch den moderneren Begriff Tourismusabgabe ersetzt. Die Erhebung einer Bettensteuer wird nunmehr in denjenigen Fällen verboten, in denen eine Gemeinde eine Tourismus- oder Kurabgabe verlangt.

» DTV-Broschüre zur Tourismusabgabe: Tourismus fair und nachhaltig finanzieren

» DTV-Leitfaden zur Tourismusabgabe: Tourismus fair und nachhaltig finanzieren (Langfassung)

DTV Position zur Finanzierung des kommunalen Tourismus

Die Einführung von Bettensteuern ist für den DTV nach wie vor ein falsches Signal.

Der DTV setzt sich weiter für die Ausschöpfung vorhandener Finanzierungsinstrumente (Tourismusabgabe und/oder Kurtaxe) ein. Dafür ist es z.T. erforderlich zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen bzw. die Erhebungstatbestände zu erweitern. Gesetzesinitiativen, die eine Erhebung der Tourismusabgabe nicht nur auf prädikatisierte Orte beschränken, sondern auch für Kommunen mit einem hohen Übernachtungsvolumen bzw. für Tourismusgemeinden bzw. alle Gemeinden zulassen, sind zu begrüßen. Es wäre wünschenswert, dass die Landesregierungen allen Gemeinden den Weg zur Erhebung einer Tourismusabgabe öffnen, damit diese den tourismusrelevanten Finanzierungsbedarf für die touristische Infrastruktur aus eigenen Einnahmen decken und somit zweckgebunden verwenden können.
 
Eine zukunftsfestes System der Tourismusfinanzierung auf kommunaler Ebene kann nur gewährleistet werden, mit der Ausschöpfung vorhandener Finanzierungsinstrumente, flankiert durch freiwillige Maßnahmen der Nutznießer aus dem Tourismus sowie einem deutlichen Bekenntnis der öffentlichen Hand zur Tourismusfinanzierung.

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