Qualitätsinitiative für die Zertifizierung von Gästeführern
Art der Qualitätsinitiative
Zertifizierung für Gästeführer nach europäischem Standard DIN EN 15565
Reichweite
Bundesweit
Einführung
Erste Zertifizierung von Gästeführern im Mai 2009
Träger
Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. in Verbindung mit regionalen und kommunalen Bildungsträgern und Tourist Informationen.
Förderung
Das Qualifizierungsmodell des BVGD wird durch die Europäische Gästeführervereinigung FEG und den Weltgästeführerverband WFTGA gefördert.
Zielgruppe
Für das BVGD-Zertifikat können sich alle Gästeführer (Naturparkführer, Wanderführer, Stadtführer, Weinerlebnisführer etc.) qualifizieren.
Außerdem auch Leistungsträger wie zum Beispiel Touristinformationen und Bildungseinrichtungen
Zielsetzung
- Sicherung eines möglichst hohen Ausbildungsstandards für Gästeführer;
- Verbesserung der touristischen Dienstleistung; Qualifizierung des Gästeführers ist für den Vebraucher/ Gast/ Kunden am Qualitätsiegel und Ausweis erkennbar.
- Deckung des Bedarfs an qualifizierten und geprüften Gästeführern
- erkennbare Qualität für den verbraucher/ Gast/ Kunden
Anforderungen/ Inhalt der Initiative
Mindestens 600 Stunden modulare Schulung sind Pflicht (flexible Gestaltung nach den bedürfnissen der tour. Region und der beruflichen Situation; berufsbegleitend, kompakt oder stufenweise; inhaltliche Schwerpunktsetzung)
Die Schulung umfasst
- praktisches Training
- Schulung von Führungstechnik
- Sprechtraining und Kommunikation
- allgemeines und gebietsspezifisches Sach- und Fachwissen
- Recht und Steuern
- Nachhaltiger Tourismus
- Prüfung
Darstellung
Der Absolvent ist „zertifizierter Guide“ und erhält
- das BVGD-Zertifikat (Urkunde und Schulungsnachweis)
- die Berechtigung zum Führen des Qualitätssiegels, Logo
- drei Sterne auf dem Guide-Qualifizierungsausweis
- Nennung auf Internetseite des BVGD und Infoseite der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT)
Schulungsbetriebe können das Qualitätssiegel für Zwecke des Marketing verwenden.
Gültigkeitsdauer
Das Zertifikat setzt die regelmäßige und kontinuierliche Fortbildung voraus. Der Qualifizierungsausweis des BVGD besitzt drei Jahre Gültigkeit; Verlängerung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Nachweis und Kontrolle erfolgen über den regionalen Veranstalter der Schulungsmaßnahme in Verbindung mit dem BVGD. Der BVGD begleitet die Schulung durch ein Qualitätsmanagement (Vor-Ort-Evaluierung, Feedback, Beratung).
Aktuelle Zahl der Gästeführer mit BVGD-Zertifikat DIN EN
Mehr als 1000 Gästeführer in über 50 Regionen und Städten in Deutschland. (Stand: 2021)
Kosten
Die Gästeführer-Qualifizierung nach den Richtlinien des BVGD kostet für den örtlichen Veranstalter eine Gebühr von 500 Euro sowie 50 Euro pro Teilnehmer an der Schulung. Dies umfasst die gesamte Schulungsdauer, Vor-Ort-Besuche und Prüfungsabnahme. Die einzelnen Bestandteile der Schulung (Vorträge, Übungen, Seminare) werden vom Bildungsträger selbst ausgerichtet, wobei der BVGD dies durch qualifizierte Dozenten und Beratung unterstützt.
Die Prüfung der Unterlagen und die Abnahme der praktischen Prüfung vor Ort kostet 100 Euro pro Gästeführer.
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