Luftverkehrssteuer
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober 2010 die Einführung einer Luftverkehrsteuer im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen. Mit Wirkung zum 01. Januar 2011 erhebt die Bundesrepublik Deutschland auf Abflüge durch ein Luftverkehrsunternehmen von deutschen Flughäfen die sog. „Luftverkehrsteuer“.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren ließen die Eckpunkte der neuen Steuer für den Luftverkehrsstandort Deutschland wie auch für die Reisebranche weitreichende Folgen erwarten. Der DTV lehnt die von der Bundesregierung angestrebte pauschalisierte Luftverkehrsteuer ausdrücklich ab und hat sich mit der nachfolgenden Stellungnahme entsprechend positioniert sowie Lösungsansätze zur Diskussion gestellt.
» Stellungnahme des DTV zur Luftverkehrssteuer (PDF)



