Staatl. Anerkennung Kur/Erholungsorte-Qualitätsstandards
Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband bzw. ihre Vorgängerorganisationen geben seit 1953 gemeinsam die „Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen" heraus. Aktuell gilt die kommentierte 12. Auflage.
Die sogenannten Begriffsbestimmungen sind Qualitätsstandards für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen und weitestgehend materieller Bestandteil der Kurortegesetze / -verordnungen der Bundesländer. Im Vordergrund der staatlichen Anerkennung steht die Überprüfung der Strukturqualität. Darüber hinaus bilden die Begriffsbestimmungen die Grundlagen für die kurort-medizinische Therapie mit den ortsgebundenen Heilmitteln. Die jeweils aktuelle Auflage ist im Servicebereich des »Deutschen Heilbäderverbandes als pdf-Dokument herunter zu laden.




