Mindestgröße Einzel-/ Doppel-/ Familien-/ Komfortzimmer
In einigen Bundesländern legen die Bauordnungen eine Mindestgröße für Gästezimmer fest. Beispielsweise muss nach der hessischen Gaststättenbauverordnung die Mindestgröße für ein Doppelzimmer zwölf Quadratmetern und für ein Einzelzimmer acht Quadratmeter betragen.
Es ist empfehlenswert, sich beim örtlichen Bauamt über gesetzlich festgelegte Mindestgrößen für Gästezimmer zu informieren.
Aus der Rechtsprechung
Ein Doppelzimmer, welches lediglich 8,2 m² aufweist, ist für zwei Erwachsene und ein weiteres Zustellbett zu klein. Dies gilt auch dann, wenn keine bestimmte Größe zugesichert wurde. Eine mögliche Minderung des Reisepreises beträgt jedoch lediglich 2%. 5% sind hingegen möglich, wenn das Zimmer entgegen der Buchung weder Balkon noch Terrasse aufweist.
Urteil des LG Kleve Az.: 6 S 299/00
Wird im Katalog ein "geräumiges Familienzimmer für drei bis vier Personen" angeboten, dann kann der Kunde auch eine bestimmte Zimmergröße erwarten. Bei einer Zimmerbelegung mit drei bis vier Personen kann bei Zugrundelegung einer Mindestgröße für ein Doppelzimmer von zwölf Quadratmetern ein Familienzimmer mit 16 Quadratmetern nicht als "geräumig" bezeichnet werden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Minderung des Zimmerpreises.
Urteil des LG Frankfurt/Main Az: 2/24 S 297/01
Ein 8,5 qm großes Hotelzimmer ist kein Komfortzimmer. Ein im Hotel angebotenes Komfortzimmer muss mindestens mit einer Sitzgelegenheit, einem Nachtschrank pro Person sowie einem ausreichend geräumigen Kleiderschrank ausgestattet sein. Andernfalls ist das Hotelzimmer mangelhaft und rechtfertigt einen Reisepreisminderung von 35 Prozent.
Urteil des AG Kiel Az: 114 C 50/00



