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GEZ-Gebühren - Saisonale Abmeldung wieder möglich

Der Protest des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) und seiner Mitglieder
hatte Erfolg: Die Landesrundfunkanstalten haben sich im März 2008 darauf geeinigt, für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte die saisonale Abmeldung von Fernseh- und Radiogeräten künftig wieder zuzulassen. Mehr Informationen finden sie im untenstehenden Dokument.

 

» GEZ-Gebühren - DTV Reihe Recht in der Praxis (PDF)

 

Nutzungsgebühren für die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Beherbergungsbetriebe

Ein Fernsehgerät in der Ferienwohnung, im Ferienhaus im Privatzimmer oder im Hotelzimmer gehört heute zum Standard einer jeden Ferienunterkunft. Der Vermieter der Unterkunft muss für das Bereithalten von Fernsehgeräten oder auch Rundfunkgeräten GEZ-Gebühren bezahlen, das ist allgemein bekannt. Viele Vermieter wissen jedoch nicht, dass darüber hinaus Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, ZWF, VG Wort, VG Media) fällig werden können. Mehr Informationen finden sie im untenstehenden Dokument.

 

» Nutzungsgebühren - DTV Reihe Recht in der Praxis (PDF)

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