Qualitätsinitiative für Ferienhäuser/-wohnungen und Privatzimmer

Art der Qualitätsinitiative
Klassifizierung (bundesweit)
Einführung
Die Klassifizierung von Ferienhäusern /-wohnungen und Privatzimmern des DTV wurde 1994 entwickelt und eingeführt. Sie wurde bisher 6 Mal überarbeitet. Die derzeitigen Kriterien gelten seit dem 1. Januar 2010.
Träger
Deutscher Tourismusverband e.V.
Umsetzung durch: Deutscher Tourismusverband Service GmbH
Förderung
keine
Zielgruppe
Als Zielgruppe kommen Lizenznehmer in Frage, die:
- Anbieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern (mit Ausnahme von Aparthotels und Boardinghäusern),
- Anbieter von Privatzimmern (bis einschließlich 8 Betten) sowie
- Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ und „Urlaub auf dem Lande“ sind.
- Für Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ und „Urlaub auf dem Lande“ wurden die Klassifizierungsbögen durch spezielle Zusatzkriterien ergänzt, die erfüllt sein müssen, um diese Zusatzauszeichnungen führen zu können.
Zielsetzung
- Einführung und Sicherung von bundesweiten Qualitätsstandards.
- Schaffung von Angebotstransparenz für den Gast.
- Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für die Gastgeber.
Anforderungen/ Inhalt
Der Kriterienkatalog umfasst rund 150 Kriterien aus 9 bzw. 7 Bewertungsgruppen für Ferienhäuser /-wohnungen bzw. Privatzimmer, die vor Ort überprüft werden. Den Hauptkriterien sind allgemeine bzw. spezielle Mindestkriterien der einzelnen Sternekategorien vorgeschaltet.
Bewertet werden folgende Bereiche/ Kategorien
- Infrastruktur des Objektes,
- Räumlichkeiten des Objektes,
- Aussicht aus dem Wohnzimmer,
- Serviceleistungen,
- Freizeiteinrichtungen,
- Art des Objektes,
- Balkon und Terasse (je Wohneinheit),
- Garten/Anlage des Hauses,
- Zufahrt/Zugang zum Gebäude sowie Parkmöglichkeiten.
Die DTV-Klassifizierungskriterien werden alle 3 Jahre überarbeitet.
Zu erfragen sind die aktuellen Kriterien bei den örtlichen Tourismusorganisationen, die in der Regel die DTV-Klassifizierung durchführt bzw. den dafür zuständigen Ansprechpartner nennen können.
Darstellung
Bei Ferienhäusern /-wohnungen und Privatzimmern können 1 bis 5 Sterne erreicht werden. Die Darstellung des Klassifizierungsergebnisses erfolgt durch eine Urkunde. Zur besseren Unterscheidbarkeit wird den Sternen ein „F“ für Ferienwohnung/-haus bzw. „P“ für Privatzimmer vorangestellt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit u.a. ein Klassifizierungsschild mit Gültigkeitsplakette für den Eingangsbereich zu erwerben.
Gültigkeitsdauer
Die Klassifizierung gilt 3 Jahre.
Die notwendigen Überprüfungen erfolgen durch Mitarbeiter der örtlichen Tourismusorganisationen/Lizenznehmer oder durch speziell vom DTV geschulte Prüfer. Es wird jedes Ferienobjekt vor der Vergabe der Sterne überprüft!
Aktuelle Teilnehmerzahl
Derzeit gibt es bundesweit mehr als 60.000 klassifizierte Ferienwohnungen/-häuser und Privatzimmer in über 3.100 Orten/Regionen (Stand: Mai 2011).
Kosten
Die Gebühren für die Durchführung der Klassifizierung werden von den einzelnen Tourismusorganisationen/DTV-Lizenznehmern selbst festgelegt. Diese beinhalten neben einer Bearbeitungspauschale, eine Lizenzgebühr von 21,- € zzgl. MwSt. pro klassifizierter Ferienwohnung/-haus oder Privatzimmervermieter.
Für die Bearbeitungspauschale empfiehlt der DTV eine Gebühr zwischen 50,- € und 80,- € für das erste Objekt eines Vermieters und zwischen 40,- € und 70,- € für jedes weitere Objekt.



