Sie befinden sich hier: Klassifizierung & Qualität | i-Marke | Zur Beantragung
  1. Füllen Sie den Lizenzantrag zur DTV i-Marke online im »DTV Online-Shop aus oder Senden Sie den »Lizenzantrag zur DTV i-Marke hier herunter und senden ihn per Fax an 030 / 856 215 -119)

    Geben Sie an, ob es sich um eine Erst- oder Folgezertifizierung bzw. eine Haupt- oder Zweig- bzw. Nebenstelle handelt.
    Hier können Sie auch die optionalen »Zusätzlichen Qualitätschecks buchen.

  2. Zugangsvoraussetzung für die Zertifizierung mit der DTV i-Marke ist die Erfüllung der »Mindestkriterien. Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Ihre Touristinformation alle Mindestkriterien erfüllt bzw. bessern Sie bereits vor der Überprüfung fehlende Kriterien nach.

    Sollten Sie ein Mindestkriterium nicht erfüllen können (z.B. Ausnahmen aufgrund von begründeten Einzelfällen und/oder baulichen Besonderheiten wie Denkmalschutzauflagen), möchten wir Sie bitten, uns unaufgefordert eine kurze aussagekräftige Stellungnahme einzureichen.

    Bitte achten Sie darauf, uns alle geforderten Nachweise zusammen mit dem Antrag zuzusenden oder diese spätestens dem Lizenzvertrag beizufügen.

  3. Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages senden wir Ihnen den Lizenzvertrag und die Rechnung über die bestellen Prüfungen zu.

  4. Ist der von Ihnen unterschrieben Lizenz-/ Folgevertrag mit den entsprechenden Nachweisen und der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen, beauftragen wir innerhalb von 6 Wochen einen DTV-Prüfer zur Überprüfung vor Ort.

  5. Der DTV-Prüfer besucht und überprüft Ihre Touristinformation unangemeldet. Neben der Erfüllung der 15 Mindestkriterien muss auch die Grundprüfung bestanden werden. Die Auswertungsergebnisse leitet der Prüfer an uns weiter. Die Kriterien für diese Überprüfung erhalten Sie erst mit dem Auswertungsergebnis.

    Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der unangemeldete DTV-Prüfung, der Ihre Touristinformation bewertet, die Zertifizierung abbrechen kann, wenn Sie die Mindestkriterien als gegeben eingereicht haben, diese aber nicht vollständig erfüllt sind. Die Lizenzgebühr wird in diesem Fall voll abgerechnet und wir behalten uns bei einer Nachzertifizierung vor, ebenfalls eine Gebühr zu erheben.

  6. Sind die Mindestkriterien erfüllt und die Grund-/ Folgeprüfung vor Ort bestanden, erhalten Sie Ihr i-Schild in der gewünschten Variante bzw. bei einer Folgezertifizierung eine neue Gültigkeitsplakette. Außerdem senden wir Ihnen Ihre Lizenzurkunde und alle notwendigen Unterlagen zur Nutzung der i-Marke zu.

    Sind die Mindestkriterien nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung. In diesem Fall gibt der DTV-Prüfer Ihnen entsprechende Empfehlungen zu Verbesserungsmaßnahmen und Sie erhalten eine Nachbesserungsfrist von 6 Wochen. Die Nachweise zu Verbesserungsmaßnahmen werden direkt an den DTV-Prüfer gesandt, der das Material auswertet und ein Gesamtergebnis erstellt.

    Besteht die Touristinformation die Überprüfungskriterien auch in einem  zweiten Anlauf nicht, kann sie frühestens in einem Jahr wieder einen neuen Antrag stellen und erneut vor Ort überprüft werden.

Ansprechpartnerin

Silke Heck
Tel.: 030 / 856 215 -140

E-Mail @ Frau Heck

weiter

DTV-Geschäftsstelle

Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband
Service GmbH
Schillstraße 9
10785 Berlin

Impressum

 

Unsere Geschäftszeiten

Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 16.00 Uhr

Tel.: 030 / 856 215 -0
Fax: 030 / 856 215 -119

kontakt‎@‎deutschertourismusverband.de

DTV-Klassifizierung

Mo. - Fr. 10.00 - 15.00 Uhr


Tel.: 030 / 856 215 -130
Fax: 030 / 856 215 -139

Klassifizierung