Nachbesserung gefordert
Mit der im Mai 2008 von der Kulturministerkonferenz (KMK) beschlossenen Neuregelung der Sommerferienordnung für die Jahre 2011 bis 2017 wurde dem Anliegen der Tourismusbranche, durch eine optimalen Ausnutzung eines Gesamtferienzeitraumes von 90 bis 92 Tagen eine gleichmäßigere Auslastung der Ferienregionen zu erreichen, nur unzureichend Rechnung getragen.
Die Nachbesserung der Sommerferienregelung steht nach wie vor ganz oben auf der Agenda der tourismuspolitischen Forderungen des DTV. Die von der KMK beschlossene Neuregelung der Sommerferienordnung für die Jahre 2011 bis 2017 mit einer Gesamtferiendauer von durchschnittlich 82 Tagen wird zu einem starken Nachfrageüberhang in der Zeit von Mitte Juli bis Mitte/Ende August führen, zu Lasten buchungsschwacher Zeiten von Mitte/Ende Juni und Anfang Juli sowie im September.
Die Auswertung des Übernachtungsvolumens in den vergangnen Jahren mit Spitzen in den Monaten Juli und August zeigt die enorme Abhängigkeit der Tourismusbranche von Zeitpunkt und Dauer der Ferien. Der DTV errechnete für den Verlust eines einzigen Ferientages im Juli ein rechnerisches Minus von rund 1 Million Übernachtungen.
Bei durchschnittlichen Tagesausgaben von übernachtenden Gästen in Höhe von rund 116 € wird die wirtschaftliche Dimension der Entscheidung deutlich. Der DTV plädiert daher für die Ausnutzung eines Gesamtferienzeitraumes von 90 bis 92 Tagen, um eine gleichmäßigere Auslastung der Ferienregionen zu gewährleisten.



