Bettensteuer
Die Kontroverse um eine Kulturförderabgabe - auch bekannt als Bettensteuer - die auf Übernachtungsleistungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird, beschäftigt den Deutschlandtourismus. Urlaubs- und Geschäftsreisende zahlen in den Städten, die die Bettensteuer erheben, auf jede Hotelübernachtung eine pauschale bzw. prozentuale Abgabe. In einigen Städten sollen die Einnahmen zur Finanzierung von Kulturleistungen, in anderen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte verwendet werden. Die Zulässigkeit der Einführung einer Bettensteuer konnte von den Verwaltungsgerichten in Koblenz, München und Köln bisher noch nicht abschließend entschieden werden. Weitere Klagen sind bei Gericht anhängig.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sind Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zu erwarten.
» Positionierung zum Urteil Köln, 21.7.2011 (PDF)
» Pressemitteilung - Bettensteuer in München abgewehrt, 4.7.2011 (PDF)
» Pressemitteilung - Deutscher Tourismusverband lehnt Bettensteuer weiter ab, 8.6.2011 (PDF)



