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Bettensteuer

Die Kontroverse um eine Kulturförderabgabe - auch bekannt als Bettensteuer - die auf Übernachtungsleistungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird, beschäftigt den Deutschlandtourismus. Urlaubs- und Geschäftsreisende zahlen in den Städten, die die Bettensteuer erheben, auf jede Hotelübernachtung eine pauschale bzw. prozentuale Abgabe. In einigen Städten sollen die Einnahmen zur Finanzierung von Kulturleistungen, in anderen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte verwendet werden. Die Zulässigkeit der Einführung einer Bettensteuer konnte von den Verwaltungsgerichten in Koblenz, München und Köln bisher noch nicht abschließend entschieden werden. Weitere Klagen sind bei Gericht anhängig.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sind Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zu erwarten.

» Positionierung zum Urteil Köln, 21.7.2011 (PDF)

» Pressemitteilung - Bettensteuer in München abgewehrt, 4.7.2011 (PDF)

» Pressemitteilung - Deutscher Tourismusverband lehnt Bettensteuer weiter ab, 8.6.2011 (PDF)

DTV Position zur Finanzierung des kommunalen Tourismus in Deutschland

Auch nach den aktuellen Entscheidungen des OVG Koblenz bzw. des VG Köln zur Rechtmäßigkeit einer Kulturförderabgabe oder sogenannten Bettensteuer ist für den DTV die Einführung einer sog. Bettensteuer ein falsches Signal.
 
Der DTV setzt sich für die Ausschöpfung vorhandener Finanzierungsinstrumente (Kurtaxe und/oder Fremdenverkehrsabgabe) ein. Dafür ist es z.T. erforderlich zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen bzw. die Erhebungstatbestände zu erweitern. Gesetzesinitiativen, die eine Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe nicht nur auf prädikatisierte Orte beschränken, sondern auch für Kommunen mit einem hohen Übernachtungsvolumen bzw. für „sonstige Fremdenverkehrsorte“ zulassen, sind zu begrüßen. Es wäre wünschenswert, dass die Landesregierungen „allen Tourismusorten“ den Weg zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe öffnen, damit diese den tourismusrelevanten Finanzierungsbedarf für die touristische Infrastruktur aus eigenen Einnahmen decken und somit zweckgebunden verwenden können.
 
Eine zukunftsfestes System der Tourismusfinanzierung auf kommunaler Ebene kann nur gewährleistet werden, mit der Ausschöpfung vorhandener Finanzierungsinstrumente, flankiert durch freiwillige Maßnahmen der Nutznießer aus dem Tourismus sowie einem deutlichen Bekenntnis der öffentlichen Hand zur Tourismusfinanzierung.

» Fremdenverkehrsbeitragssatzung

» Fremdenverkehrsbeitragssatzung Stadt Norden 1994

» Fremdenverkehrsbeitragssatzung Stadt Norden 2010/2011

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