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Mindestkriterien
Voraussetzungen für die Antragsstellung zur Zertifizierung
Touristinformationen müssen diese 15 Mindestkriterien erfüllen, wenn sie einen Antrag auf Zertifizierung mit der i-Marke stellen:
- Die Touristinformation ist auf den Zufahrtsstraßen und Wegen ausreichend ausgeschildert und als solche gekennzeichnet.
- Es sind PKW-Parkplätze in der Nähe (bis 100 m Fußweg) der Touristinformation (Ausnahme autofreie Orte / Zonen).
- Ein barrierefreier Zugang ist nach DIN 18024 gewährleistet (Ausnahme denkmalgeschützte Häuser).
- Eine öffentlich zugängliche Toilette ist in der Touristinformation oder in unmittelbarer Nähe (bis 100 m Fußweg) vorhanden.
- Alle MitarbeiterInnen der Touristinformation sind mit einem gut leserlichen Namensschild ausgestattet und sofort als solche zu erkennen (das Namensschild kann auch auf dem Counter stehen).
- Hinweis auf Außen-/ Zweigstellen bzw. zentrale Touristinformationsstellen mit Öffnungszeiten (falls vorhanden).
- Qualifizierte Mitarbeiter/innen sind für eine Auskunft während der Öffnungszeiten anwesend. Der Bildungs-/ Weiterbildungsnachweis (Kopie) aus den letzten 2 Jahren von mindestens einer/s Mitarbeiters/in
- Kostenlose Grundinformationen über den Ort, die Region und die Nutzung des ÖPNV stehen dem Gast zur Verfügung.
- Unterkunftsinformationen sind kostenlos zugänglich (Gastgeberverzeichnisse, Infosäule, Touchscreen, etc.)
- Informationen zu Sehenswürdigkeiten in der Region einschließlich Welterbe (soweit vorhanden) sind kostenlos zugänglich.
- Straßen- und Wegekarten sind mindestens einsehbar.
- Die Öffnungszeiten berücksichtigen saisonale und lokale Besonderheiten und Großveranstaltungen in der Region - bitte geben Sie uns Ihre aktuellen Öffnungszeiten an (Mo - Fr/Sa/So/Feiertag - in der Haupsaison)
- Es sind folgende Informationen / Serviceleistungen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet (z.B. Touchscreen, Informationssäule, Frei-/Belegt-Anzeige/Information, ordentlicher Auszug aus dem Gastgeberverzeichnis, Prospektkasten, etc. - vgl. Erläuterungen)
- Pauschalreiseleistungen, die von der Touristinformation als Reiseveranstalter oder als Vermittler angeboten werden, sind - soweit eine Insolvenzabsicherungspflicht besteht - durch Ausgabe eines Sicherungsscheins abgesichert (vgl. Erläuterungen).
- Eine Reiserücktrittsversicherung wird bei allen Pauschalangeboten sowie bei den vermittelten Beherbergungsleistungen aktiv angeboten (vgl. Erläuterungen).
Bonn, Mai 2009
Die Mindestkriterien können Sie hier mit detailierten Erläuterungen downloaden:
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Elfriede Röver Verwaltungsleiterin
Tel. 02 28 - 98 52 2 -16 Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr Fr. 8.00 - 13.00 Uhr roever@deutschertourismusverband.de
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