Donnerstag, 09.09.2010



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Mindestkriterien


Voraussetzungen für die Antragsstellung zur Zertifizierung

Touristinformationen müssen diese 15 Mindestkriterien erfüllen, wenn sie einen Antrag auf Zertifizierung mit der i-Marke stellen:
  1. Die Touristinformation ist auf den Zufahrtsstraßen und Wegen ausreichend ausgeschildert und als solche gekennzeichnet.
  2. Es sind PKW-Parkplätze in der Nähe (bis 100 m Fußweg) der Touristinformation (Ausnahme autofreie Orte / Zonen).
  3. Ein barrierefreier Zugang ist nach DIN 18024 gewährleistet (Ausnahme denkmalgeschützte Häuser).                       
  4. Eine öffentlich zugängliche Toilette ist in der Touristinformation oder in unmittelbarer Nähe (bis 100 m Fußweg) vorhanden. 
  5. Alle MitarbeiterInnen der Touristinformation sind mit einem gut leserlichen Namensschild ausgestattet und sofort als solche zu erkennen (das Namensschild kann auch auf dem Counter stehen).
  6. Hinweis auf Außen-/ Zweigstellen bzw. zentrale Touristinformationsstellen mit Öffnungszeiten (falls vorhanden).        
  7. Qualifizierte Mitarbeiter/innen sind für eine Auskunft während der Öffnungszeiten anwesend. Der Bildungs-/ Weiterbildungsnachweis (Kopie) aus den letzten 2 Jahren von mindestens einer/s Mitarbeiters/in   
  8. Kostenlose Grundinformationen über den Ort, die Region und die Nutzung des ÖPNV stehen dem Gast zur Verfügung.
  9. Unterkunftsinformationen sind kostenlos zugänglich (Gastgeberverzeichnisse, Infosäule, Touchscreen, etc.)
  10. Informationen zu Sehenswürdigkeiten in der Region einschließlich Welterbe (soweit vorhanden) sind kostenlos zugänglich.    
  11. Straßen- und Wegekarten sind mindestens einsehbar.
  12. Die Öffnungszeiten berücksichtigen saisonale und lokale Besonderheiten und Großveranstaltungen in der  Region - bitte geben Sie uns Ihre aktuellen Öffnungszeiten an (Mo - Fr/Sa/So/Feiertag - in der Haupsaison)             
  13. Es sind folgende Informationen / Serviceleistungen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet (z.B. Touchscreen, Informationssäule, Frei-/Belegt-Anzeige/Information, ordentlicher Auszug aus dem Gastgeberverzeichnis, Prospektkasten, etc. - vgl. Erläuterungen)
  14. Pauschalreiseleistungen, die von der Touristinformation als Reiseveranstalter oder als Vermittler angeboten werden, sind - soweit eine Insolvenzabsicherungspflicht besteht - durch Ausgabe eines Sicherungsscheins abgesichert (vgl. Erläuterungen).     
  15. Eine Reiserücktrittsversicherung wird bei allen Pauschalangeboten sowie bei den vermittelten Beherbergungsleistungen aktiv angeboten (vgl. Erläuterungen).   
Bonn, Mai 2009

Die Mindestkriterien können Sie hier mit detailierten Erläuterungen downloaden:
Mindestkriterien mit Erläuterungen


Elfriede Röver
Verwaltungsleiterin

Tel. 02 28 - 98 52 2 -16
Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
roever@deutschertourismusverband.de



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