Donnerstag, 09.09.2010



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Pflichtschulungen

Seit 1. Januar 2007 ist die Teilnahme an einer Pflichtschulung von mindestens einem für die DTV-Klassifizierung verantwortlichen Prüfern mit Abschluss eines neuen Lizenzvertrages fällig. An der DTV-Pflichtschulung muss mindestens ein Mitarbeiter eines Lizenznehmers teilnehmen, der die DTV-Klassifizierung vor Ort durchführt.
Tourismusinstitutionen mit aktuellen Lizenzverträgen betrifft dies erst, wenn deren
Lizenzvertrag ausläuft und erneut abgeschlossen werden muss.

Alternativ dazu kann ein unabhängiger durch den DTV autorisierter DTV-Prüfer zur Durchführung der Klassifizierung vor Ort eingesetzt werden. Lizenznehmer, die die Klassifizierung ausschließlich über DTV-Prüfer durchführen lassen, müssen keinen Mitarbeiter zur Pflichtschulung entsenden.
Dazu ist jedoch notwendig, dass bei Lizenzabschluss fest steht, welchen DTV-Prüfer der Lizenznehmer mit der Durchführung der Klassifizierung beauftragt.

DTV-Prüfer selbst haben sich - nach Ablauf ihrer dreijährigen Vereinbarung mit der DTV Service GmbH -  wieder einer Schulung zu unterziehen und können dies durch die Teilnahme an einer Pflichtschulung gewährleisten.

Zielgruppe
Die Schulung ist für alle Lizenznehmer, die die DTV-Klassifizierung für Ferienhäuser/-wohnungen und Privatzimmer selbständig durchführen und über die entsprechende Vereinbarung mit dem DTV verfügen. Die Teilnahme an einer Pflichtschulung ist mit Abschluss eines Lizenzvertrages verbindlich und soll die einheitliche Anwendung und Durchführung des DTV-Klassifizierungssystems deutschlandweit sichern. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Danach ist der Prüfer verpflichtet eine erneute Schulung zu absolvieren.

Ab 2010 werden folgende Schulungen angeboten:

Stufe I - Schulung für Einsteiger

Diese Schulung ist an Prüfer gerichtet, die noch nie an einer DTV-Pflichtschulung teilgenommen haben sowie keine bzw. geringe Erfahrung mit der Durchführung der DTV-Klassifizierung haben.

Stufe II - Schulung für Fortgeschrittene
Diese Schulung ist an Prüfer gerichtet, die bereits an einer DTV-Pflichtschulung für Einsteiger teilgenommen sowie Erfahrung in der Durchführung der DTV-Klassifizierung haben.

Alle Schulungen die zwischen 2007 und 2009 durchgeführt worden sind, werden als Schulungen für Einsteiger - Stufe I - anerkannt.

 



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